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Was bringt das RDG (Neues) für Unternehmensberater?

Unternehmensberater und andere Interessierte hatten große Hoffnungen in die Reform des Rechtsberatungsrechts gesetzt. Ziele des Regierungsentwurfs waren u.a. Deregulierung und Entbürokratisierung. Weitgehende Vorschläge zur Liberalisierung haben hohe Erwartungen geschürt.

Wegen Bedenken des Bundesrats hat der Rechtsausschuss des Bundestags den Entwurf erheblich verschärft. Der Bundestag ist den Empfehlungen gefolgt. Das nun verkündete „Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts“ füllt mit 23 Artikeln sage und schreibe 20 DIN-A-4 Seiten; 6 davon entfallen auf dessen Art. 1, das neue „Rechtsdienstleistungsgesetz“ (RDG). Um für nichtanwaltliche Berater den Weg in die Rechtsberatung frei zu räumen, hätte ein Satz genügt: „Das RBerG wird aufgehoben“. Jenseits aller berufspolitischen Wunschvorstellungen ist daher eine sachliche Bestandsaufnahme angezeigt.

Der Beitrag vergleicht jene Teile des RDG, die für die übliche Berufspraxis von Unternehmensberatern ohne Anwaltszulassung von Bedeutung sind, mit der aktuellen Situation; dabei zeigt er auf, wo Handlungsspielräume erweitert werden und wo Fallstricke liegen.

Seiten 9 - 13

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZUbdigital.de/ZUB.01.2008.009

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