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Soziale Geltung und Einbindung im Beratungsgeschäft
Die empirische Evidenz eines individual- und sozialpsychologischen Klassikers in der Consultingbranche
Soziale Geltung und Einbindung sind sozialpsychologische Grundkategorien mit langer Tradition. Beide Kategorien stehen in einem ambivalenten Verhältnis zueinander. Soziale Geltung bedarf der sozialen Einbindung, weil die Befriedigung des menschlichen Geltungstriebes letztlich eine Beziehung zu anderen Menschen und damit eine soziale Einbindung voraussetzt. Diese anderen Menschen sind die Spiegel, in denen sich soziale Geltung eines Individuums erst entfalten kann. Dieser Komplementärbeziehung steht eine konträre Beziehung gegenüber. Je stärker die soziale Einbindung zur Einebnung menschlicher Differenzierung und zur Aufgabe der persönlichen Identität führt, desto stärker enthemmt sich quasi als Gegenhebel zu dieser Entwicklung der menschliche Geltungstrieb. Und schließlich sinkt ab einem gewissen Ausmaß sozialer Geltungsgebärden die soziale Einbindung, weil sich das Umfeld vom Geltungsdrang eines Individuums eingeschränkt oder gar bedroht fühlt und sich die Gemeinschaft von diesem Störer schrittweise abwendet oder gar völlig trennt. In diesem Beitrag zeigen wir die Bedeutung beider Kategorien für das Beratungsgeschäft auf und unterfüttern unsere Aussagen mit empirischem Material aus der Projektstudie SRD-Bench-Consult des Kompetenzzentrums für Unternehmensentwicklung und -beratung (KUBE e.V.).
Seiten 53 - 58
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZUbdigital.de/ZUB.02.2006.053
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