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Kartellrechts-Fallstricke in der Unternehmensberatung

Unternehmensführer und deren Berater verfügen oftmals nur über rudimentäre Kartellrechts-Kenntnisse, die der praktischen Bedeutung des Kartellrechts bei weitem nicht gerecht werden. Es existiert eine Myriade unternehmerischer Tätigkeitsbereiche, die für Kartellrechtsprobleme besonders anfällig sind und damit sowohl für die Unternehmen, deren Entscheidungsträger als auch für externe Berater eine latente Haftungsfalle darstellen. Der vorliegende Beitrag skizziert einige dieser Problembereiche und versucht, das allgemeine Bewußtsein für die Bedeutung des Kartellrechts zu stärken bzw. zu wecken.

Seiten 62 - 67

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZUbdigital.de/ZUB.02.2009.062

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