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Haftungsabwehr durch angemessene Information
Die Bestimmung der rechtlich geforderten Informationsgrundlage für riskante Entscheidungen lässt sich methodisch und informationstechnisch unterstützen
Die Managerhaftung verschärft sich immer weiter. Aus diesem Grund müssen Geschäftsleiter einer AG, GmbH, KGaA und Genossenschaft darauf achten, ihren Entscheidungen eine angemessene Information zugrunde zu legen.
Der Beitrag verdeutlicht, was aus rechtlicher Sicht darunter zu verstehen ist und zeigt zwei neue Beratungsfelder auf: Die methodische Anleitung bei der Schaffung einer angemessenen Informationsgrundlage sowie die Unterstützung der Methodenanwendung durch Computersoftware.
Seiten 198 - 210
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZUbdigital.de/ZUB.05.2008.198
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