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Am 18.8.2006 trat in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, das Antidiskriminierungsrichtlinien
der EU umsetzt. Über die neuen Regeln ist bereits viel gesagt und geschrieben worden, gelegentlich leichtfertig bagatellisierend, nicht selten unnötig dramatisierend. Der arbeitsrechtliche Teil des AGG zielt primär auf Arbeitgeber. Gleichwohl muss jede Personalberatung die neuen Regeln nicht nur für ihre eigene Organisation, sondern auch bei ihrem Engagement für Klienten beachten, um sich vor Haftungsrisiken zu schützen. Der Beitrag erläutert die dafür relevanten Teile des AGG und die Folgen für den Einsatz als Personalberater im Kundenauftrag.
Seiten 75 - 80
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZUbdigital.de/ZUB.02.2007.075
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