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Executive Search: Neues vom BGH

Durch Grundsatzurteil vom 4.3.2004 hatte der BGH auf Basis des alten UWG weitgehend geklärt, in welchen Grenzen Personalberater Mitarbeiter eines anderen Unternehmens an deren Arbeitsplatz unter Nutzung der betrieblichen Telefonanlage mit dem Ziel der Abwerbung anrufen dürfen. Anlässlich der Reform des UWG zum 8.7.2004 ist die Diskussion über die Zulässigkeit solcher Anrufe erneut aufgeflammt. Am 9.2.20062 hat der BGH die telefonische Direktansprache erstmals im Licht des neuen UWG beurteilt und gleichfalls erstmalig seine Ansicht zur Nutzung dienstlicher Mobiltelefone niedergelegt.

Seiten 59 - 60

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZUbdigital.de/ZUB.02.2006.059

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