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Entwicklungen bei der handelsrechtlichen Offenlegung
Durch die Umsetzung der EU-Publizitätsrichtlinie (vgl. Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen), wurden zum 01. Januar 2007 die Offenlegungspflichten verschärft. Die EU-Richtlinie verlangt im wesentlichen die zentrale elektronische Abrufbarkeit von offenlegungspflichtigen Unternehmensdaten. Im Mittelpunkt dieser Neuregelung wird das im Internet abrufbare Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) stehen. Damit bekommt jedermann jederzeit Zugang zu allen publizitätspflichtigen Unternehmensdaten.
Mit Hilfe des Unternehmensregisters soll ein einfacheres und kostengünstigeres Offenlegungsverfahren eingeführt werden. Es ermöglicht Kunden, Lieferanten, Kreditinstituten, Leasinggesellschaften und sonstigen interessierten Dritten kurzfristig Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines bestimmten Unternehmens zu erhalten und ist somit auch für Beratungsunternehmen von besonderer Wichtigkeit.
Seiten 267 - 272
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZUbdigital.de/ZUB.06.2007.267
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