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Aufsichtsratsmandat beim Kunden – unüberwindliche Hürde für Unternehmensberatung gegen Honorar?

Beratungsverträge sind nichtig, wenn ein Aufsichtsratsmitglied des beratenen Unternehmens der Consultingfirma angehört und der Aufsichtrat den Beratungsvertrag nicht ordnungsgemäß genehmigt hat1. Das OLG Frankfurt hat diese schon lange bekannte Rechtslage vor kurzem bestätigt, konkretisiert und erheblich verschärft: Danach soll die erforderliche Genehmigung nicht wirksam beschlossen werden können, wenn der Aufsichtsrat des Kunden inklusive des Beraters nur aus drei Mitgliedern besteht. Der folgende Beitrag erläutert das Urteil und seine Folgen für die Praxis; ferner zeigt er auf, wie Berater Vorsorge gegen empfindliche Honorareinbußen treffen können.

Seiten 5 - 8

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZUbdigital.de/ZUB.01.2006.005

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