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Angemessene Vorstandsvergütung
Neue Regeln neuer Beratungsbedarf
Am 5.8.2009 trat das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31.7.20091 kurz VorstAG in Kraft. Ziel sind bessere Verhaltensanreize, insbesondere durch die Vergütungssysteme für Vorstandsmitglieder. Trotz des Strebens nach Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben fixiert das VorstAG die teilweise neuen Parameter für Vergütungsentscheidungen nur vage. Gleichwohl werden die Haftungsrisiken der Aufsichtsratsmitglieder für eine Festsetzung oder Weitergewährung unangemessener Vorstandsvergütungen verschärft. Daher liegt es für Aufsichtsräte nahe, vor wesentlichen Vergütungsentscheidungen ab sofort externe Beratung einzuholen. Das bietet Marktchancen für Unternehmens- und Personalberater. Der Beitrag stellt das VorstAG und seinen Anwendungsbereich vor und behandelt jene Kriterien, nach denen Vergütungsentscheidungen künftig zu treffen und zu überprüfen sein sollen. Der Schwerpunkt liegt bei jenen unbestimmten Rechtsbegriffen, die das Gesetz in diesem Kontext verwendet und die in der Praxis zu einem beachtlichen Teil der sachkundigen Ausfüllung bedürfen.
Seiten 271 - 275
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.ZUbdigital.de/ZUB.06.2009.271
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